VEREINBARUNG Überlassung von Bild-Nutzungsrechten

 

1. Vorbemerkung

Mit der vorliegenden Vereinbarung wird geregelt, unter welchen Bedingungen Vertriebspartner und Kunden (nachfolgend „Partner“) die Wort- und Bildmarke „WOUNDWO“ sowie die damit verbundenen Produkte von WOUNDWO, beispielsweise Bilder, Illustrationen, Zeichnungen, Produktbeschreibungen (nachfolgend „Inhalt“ genannt), verwenden dürfen. Insbesondere erfolgen Regelungen zur Überlassung der Nutzungsrechte durch WOUNDWO.

2. Rechteübertragung

2.1 WOUNDWO überlässt dem Partner stets widerruflich die einfachen, inhaltlich, zeitlich und räumlich auf den jeweiligen Zweck beschränkten Nutzungsrechte an den nachstehend gekennzeichneten Inhalten.

2.2 Die Nutzungsüberlassung erfolgt ausschließlich zur Verwendung als Werbung für und Information über WOUNDWO und deren Produkte sowie als Hinweis auf eine bestehende Zusammenarbeit. Eine darüber hinausgehende Nutzung sowie die Weiterüberlassung an Dritte bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung durch WOUNDWO.

2.3 Die Nutzungsüberlassung erstreckt sich ausschließlich auf die

  • Wort-/Bildmarke WOUNDWO (Logo)
  • WOUNDWO Fotos von Sonnenschutzprodukten auf dieser Plattform
  • WOUNDWO Fotos von Sonnenschutzprodukten mit Produktbeschreibung
  • WOUNDWO Illustrationen und Zeichnungen von Sonnenschutzprodukten

2.4 Die Nutzungsüberlassung beschränkt sich auf die

  • Veröffentlichung in Printmedien
  • Veröffentlichung auf Internetseiten des Partners 

2.5 Es ist dem Partner ausdrücklich untersagt, die ihm im Zuge dieser Vereinbarung zur Nutzung überlassenen Inhalte zu bearbeiten, d. h. die Inhalte unter Verwendung analoger, digitaler oder sonstiger Bildbearbeitungsmethoden zu bearbeiten oder umzugestalten (z.B. Montage, fototechnische Verfremdung, Kolorierung) oder zu verändern.

2.6 Verwendete Bilddaten (Fotos) sind mit dem © WO&WO Sonnenlichtdesign zu vermerken.

3. Zusicherungen

3.1 WOUNDWO sichert dem Partner zu, zur Überlassung der Nutzungsrechte, die nach dieser Vereinbarung eingeräumt werden sollen, berechtigt zu sein (Markeninhaberschaft / Bildrechte).

3.2 Der Partner garantiert, dass die ihm im Zuge dieser Vereinbarung überlassenen Inhalte nicht in der Weise verwendet werden, dass gegen Verbraucherrechte, Markenrechte, das Recht auf Privatsphäre, Publizitätsrechte oder andere Rechte Dritter verstoßen wird oder Dritte beleidigen bzw. in Verruf bringen könnte.

3.3 Wird WOUNDWO in Folge einer Verletzung der Pflichten des Partners, insbesondere hinsichtlich Verletzungen des Verbraucherrechts, Persönlichkeitsrechts, Eigentumsrechts oder gewerblicher Schutzrechte durch Dritte in Anspruch genommen, hält der Partner WOUNDWO von jeglicher Haftung und jeglichen Kosten, einschließlich etwaiger Verfahrenskosten, frei. 

3.4 WOUNDWO übernimmt keine Haftung, die sich aus einer vertragswidrigen Verwendung der überlassenen Inhalte durch den Partner ergeben sollten..

4. Dauer der Rechteüberlassung

4.1 Die Überlassung der Inhalte zur Nutzung im Rahmen dieser Vereinbarung erfolgt – soweit sich nicht gegenteiliges aus dem Zweck ergibt – unbefristet und kann in jedem Fall jederzeit von WOUNDWO widerrufen werden. Ein Widerruf erfolgt insbesondere dann, wenn die Geschäftsbeziehung beendet ist oder der Partner gegen Regelungen dieser Vereinbarung verstößt.

4.2 Im Falle einer Beendigung bzw. eines Widerrufs sind die entsprechenden Materialien, welche diese relevanten Informationen enthalten herauszugeben bzw. irreversibel zu entfernen bzw. zu löschen bzw. zu vernichten. Dies ist WOUNDWO in weiterer Folge auch schriftlich zu bestätigen.

5. Schlussbestimmungen

5.1 Mit der Unterschrift bestätige ich, dass ich die Datenschutzinformation von WOUNDWO zur Kenntnis genommen habe, in der ich insbesondere über die Zwecke der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten (Vertragserfüllung) und deren Notwendigkeit, der Rechtsgrundlage der Zwecke, über etwaige Empfänger, über die Speicherdauer und meine Betroffenenrechte, einschließlich Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde, informiert wurde. 

https://www.woundwo.com/datenschutzerklaerung/

5.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Sie sind dann nach Treu und Glauben auszulegen oder durch die gesetzlichen Bestimmungen zu ergänzen oder zu ersetzen. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.